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   VG Mainz, 12.11.2013 - 3 K 52/13.MZ   

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https://dejure.org/2013,36604
VG Mainz, 12.11.2013 - 3 K 52/13.MZ (https://dejure.org/2013,36604)
VG Mainz, Entscheidung vom 12.11.2013 - 3 K 52/13.MZ (https://dejure.org/2013,36604)
VG Mainz, Entscheidung vom 12. November 2013 - 3 K 52/13.MZ (https://dejure.org/2013,36604)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 29 LuftVG, § 32 Abs 1 Nr 8 LuftVG, § 15a Abs 3 S 1 Nr 1 LuftVO
    Modellfluggelände; räumliche Nähe zu einem Verkehrslandeplatz; Einsatz eines Flugleiters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nebenbestimmungen zu einer luftverkehrsrechtlichen Erlaubnis

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Einsatz eines Flugleiters bei räumlicher Nähe eines Modellfluggeländes und Verkehrslandeplatzes erforderlich

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 10.07.1980 - 3 C 136.79

    Feststellung der Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausbedarfsplan eines

    Auszug aus VG Mainz, 12.11.2013 - 3 K 52/13
    Der Befristung steht nicht das vom Kläger angeführte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Juli 1980 (3 C 136/79, BVerwGE 60, 269 ff. und juris) entgegen, denn dieser Entscheidung lag ein anders gelagerter Sachverhalt zugrunde.

    In einem solchen Fall kann eine aufgrund veränderter tatsächlicher Verhältnisse in der Zukunft zu treffende Ermessensentscheidung grundsätzlich nicht im Wege einer Befristung oder auflösenden Bedingung vorweggenommen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juli 1980, a.a.O. = juris Rn. 56).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2002 - 8 S 2554/02

    Nebenbestimmung zu Erlaubnis für Modellflugbetrieb - Flugleiter

    Auszug aus VG Mainz, 12.11.2013 - 3 K 52/13
    Hinzu kommt, dass der Steuerer eines Modellflugzeugs, der ebenfalls auf Sichtflug fliegt, schon wegen des in § 15 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 LuftVO enthaltenen Verbots und der in der Aufstiegserlaubnis enthaltenen Nebenstimmung A. IV. 6. vor allem auf sein Flugmodell achten wird, so dass nicht sichergestellt ist, dass er gleichzeitig den beflogenen Luftraum etwa im Hinblick auf bemannte Flugzeuge - die sich wie Segelflugzeuge auch lautlos nähern können - so im Blick hat, dass er zeitnah eine drohende Gefährdungslage erkennen und die erforderlichen Maßnahmen treffen kann (vgl. auch VG Freiburg, a.a.O.; VGH BW, Beschluss vom 9. Dezember 2002 - 8 S 2554/02 -, juris Rn. 3 ff. zum Einsatz eines Flugleiters bei einem Modellflugbetrieb auf einem Sonderlandeplatz; BayVGH, Beschluss vom 31. März 2008 - 8 ZB 07.2824 -, juris 14 ff. zum Einsatz eines Flugleiters bei geändertem Flugsektor).

    Auch wenn sich durch die Anwesenheit eines Flugleiters Unfälle beim Betrieb eines Modellflugplatzes nicht gänzlich vermeiden lassen, lässt sich jedoch durch den Einsatz eines Flugleiters, der selbst kein Modellflugzeug steuern darf und den Flugbetrieb zu überwachen und gegebenenfalls ordnend einzugreifen hat, das Risiko der Kollision eines Flugmodells mit einem bemannten Flugzeug erheblich verringern (vgl. VGH BW, Beschluss vom 9. Dezember 2002, a.a.O. juris Rn. 4).

  • BVerwG, 10.05.1985 - 4 C 69.82

    Gefährdung der Sicherheit des Luftverkehrs oder der öffentlichen Sicherheit oder

    Auszug aus VG Mainz, 12.11.2013 - 3 K 52/13
    Die danach erforderliche Erlaubnis (Aufstiegserlaubnis), die der Verordnungsgeber auf der Grundlage von § 29 i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 8 des Luftverkehrsgesetzes - LuftVG - als Verbot mit Erlaubnisvorbehalt ausgestaltet hat, ist eine gebundene Entscheidung (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Mai 1985 - 4 C 69/82 -, NVwZ 1986, 469 = juris Rn. 11); sie ist zu erteilen, wenn die beabsichtigten Aufstiege nicht zu einer Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder die öffentliche Sicherheit oder Ordnung führen können (§ 16 Abs. 4 Satz 1 LuftVO).
  • VGH Bayern, 31.03.2008 - 8 ZB 07.2824

    Aufstiegserlaubnis für Modellfluggelände; Nachbarklage; Gefährdung der

    Auszug aus VG Mainz, 12.11.2013 - 3 K 52/13
    Hinzu kommt, dass der Steuerer eines Modellflugzeugs, der ebenfalls auf Sichtflug fliegt, schon wegen des in § 15 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 LuftVO enthaltenen Verbots und der in der Aufstiegserlaubnis enthaltenen Nebenstimmung A. IV. 6. vor allem auf sein Flugmodell achten wird, so dass nicht sichergestellt ist, dass er gleichzeitig den beflogenen Luftraum etwa im Hinblick auf bemannte Flugzeuge - die sich wie Segelflugzeuge auch lautlos nähern können - so im Blick hat, dass er zeitnah eine drohende Gefährdungslage erkennen und die erforderlichen Maßnahmen treffen kann (vgl. auch VG Freiburg, a.a.O.; VGH BW, Beschluss vom 9. Dezember 2002 - 8 S 2554/02 -, juris Rn. 3 ff. zum Einsatz eines Flugleiters bei einem Modellflugbetrieb auf einem Sonderlandeplatz; BayVGH, Beschluss vom 31. März 2008 - 8 ZB 07.2824 -, juris 14 ff. zum Einsatz eines Flugleiters bei geändertem Flugsektor).
  • BVerwG, 30.11.1954 - I C 148.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Mainz, 12.11.2013 - 3 K 52/13
    30. November 1954 - I C 148/53 -, BVerwGE 1, 244 = juris Rn. 19, und vom 18. Dezember 1979 - I C 84.77 -, DÖV 1980, 645 = juris Rn. 13; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Auflage 2008, § 36 Rn. 74; Tiedemann in: BeckOK VwVfG; Stand: 1. Oktober 2013, § 36 Rn. 38).
  • BVerwG, 18.12.1979 - 1 C 84.77

    Erteilung eines Waffenscheines - Prüfungsumfang einer waffenrechtlichen Erlaubnis

    Auszug aus VG Mainz, 12.11.2013 - 3 K 52/13
    30. November 1954 - I C 148/53 -, BVerwGE 1, 244 = juris Rn. 19, und vom 18. Dezember 1979 - I C 84.77 -, DÖV 1980, 645 = juris Rn. 13; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Auflage 2008, § 36 Rn. 74; Tiedemann in: BeckOK VwVfG; Stand: 1. Oktober 2013, § 36 Rn. 38).
  • VGH Bayern, 08.02.2012 - 8 ZB 11.1504

    Klage auf Erteilung einer unbefristeten Aufstiegserlaubnis für Modellflugzeuge im

    Auszug aus VG Mainz, 12.11.2013 - 3 K 52/13
    Diese Grundsätze, die rechtlich gesehen ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften darstellen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 8 ZB 11.1504 -, juris Rn. 16), sehen zwar in dem als Anlage 2 beigefügten Musterbescheid - der nach Nr. 3 Abs. 1 Satz 2 im Sinne einer einheitlichen Behandlung verwendet werden soll - die Möglichkeit vor, dass der Erlaubnisinhaber in der Flugordnung für darin näher zu bestimmende Fälle der geringen Nutzung des Fluggeländes Ausnahmen von der Pflicht zur Bestellung eines Flugleiters zulassen kann (A. IV. 8. Satz 4).
  • FG Hamburg, 27.12.2000 - II 37/00

    Beurteilung wiederkehrender Leistungen, die im Rahmen einer Vermögensübertragung

    Auszug aus VG Mainz, 12.11.2013 - 3 K 52/13
    Auch wenn Platzrunden, die nach einem standardisierten Verfahren festgelegt werden (vgl. Ziffer 2 der Grundsätze des Bundes und der Länder für die Regelung des Flugverkehrs an Flugplätzen ohne Flugverkehrskontrolle [NfL II 37/00] vom 20. April 2000), gleichermaßen die "Ideallinie" für den An- und Abflug nach Sichtflugregeln darstellen, können Flugzeuge etwa aus witterungsbedingten oder technischen Gründen oder bei Fehlverhalten Beteiligter oder Dritter sowohl seitlich als auch in der Höhe von dieser Linie abweichen und dabei auch die einzuhaltende Mindestflughöhe von 150 m (§ 6 Abs. 1 Satz 2 LuftVO) unterschreiten.
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